| Vorstellung eines Falles (in eigener Regie) in einem unserer Foren | |||
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Gepostet von: DMA ® 12/25/2005, 02:34:13 Autorenprofil Mail author Edit |
Sie möchten also einen (‘Ihren’) Fall an die Öffentlichkeit bringen. Dazu haben Sie bei uns zwei Möglichkeiten: 1. Publikation des Falles durch Sie selbst in eigener Verantwortung in einem unserer Foren Sie können Ihren Fall selbst in dem ‘passenden’ Forum (zum Themenschwerpunkt der einzelnen Foren siehe unsere Rubrik ‘Wie und wozu’ unter http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm) vorstellen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Beitrag nur Wirkung haben kann, wenn der Leser sich schnell (Leser sind ungeduldig) orientieren kann, worum es geht, und wenn er es ‘gut aufbereitet’ geboten bekommt. Leser interessieren sich nicht per se für Unrecht, das anderen widerfährt. Sie interessieren sich dann, wenn es interessant zu lesen ist oder wenn sie den Eindruck haben, dass es sie selbst auch betreffen könnte. Wenn Sie einen sehr langen Text schreiben und keine markanten Zwischenüberschriften einfügen (vor und hinter der Überschrift eine Leerzeile !!), dann werden viele Leser durch die Fülle an Text ‘erschlagen’ und lesen nicht weiter. Zwischenüberschriften müssen so gewählt sein, dass eine ‘Kurzform’ des Berichts aus den Überschriften ableitbar ist, damit der Leser sofort erkennen kann, ob ihn der Stoff interessiert. Kann er das nicht erkennen, klickt er sofort weiter (der durchschnittliche User verbringt auf einer Internetseite gerade mal 30 Sekunden). Sehr gut wirkt, wenn Sie ein Bild (Grafik oder Foto) einbinden können und wenn Sie wesentliche Dokumente zum Beleg Ihrer Aussagen vorweisen können und in Ihrem Beitrag zu diesen Dokumenten verlinken.Wenn Sie keinen eigenen Webspace haben, auf dem Sie Dokumente und Grafiken speichern können, so dass Sie in Ihrem Artikel nur darauf verlinken müssen, dann nutzen Sie die Möglichkeit, die dieses Forum bietet, Dokumente in begrenzter Zahl auf den Server der Redaktion zu laden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Dateien nicht unnötig groß sind, was Sie durch entsprechende Optionen beim Speichern der Dateien in dem Programm, mit dem Sie die Dokumente gescannt haben, erreichen können. Bitte achten Sie unbedingt darauf, bei Dokumenten auf DIN A 4 - Seiten die paltzfressenden weißen Ränder der Seiten abzuschneiden. Da sehr viele Dokumente auf den Server geladen werden, empfehlen wir Ihnen, die Dateinamen so zu wählen, dass die Gefahr von Namensgleichzeiten von Dateien gering ist. Ideal ist es, als Dateinamen das Datum des Dokuments zu wählen, vorangestellt Ihr Familienname. In meinem Fall würde ich also ein zwei Dokumente, die vom 20. 12. 2005 datieren und als gif gespeichert wurden, 'aschenbach051220a.gif'und 'aschenbach051220b.gif' nennen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für den Fall eines redaktionell recherchierten Beitrags, da einiges davon auch dann für Sie bedeutsam ist, wenn Sie Ihren Fall in eigener Regie in diesem Forum publizieren. 2. Redaktionell recherchierter Beitrag über Ihren Fall Unsere Kapazität ist, wie schon erwähnt, sehr begrenzt. Wir müssen daher auswählen, welche Fälle wir redaktionell bearbeiten können. Für einen redaktionell bearbeiteten Fall müssen wir in der Regel zwischen etwa 8 Stunden und 100 (!) Stunden Arbeitszeit aufwenden (für unseren bisher umfangreichsten Fall haben wir etwa 100 Stunden Arbeitszeit benötigt, siehe http://www.justizirrtum.info/rammenau.htm). Falls Sie möchten, dass Ihr Fall redaktionell bearbeitet wird, benötigen wir zunächst einen kurzen Bericht, in dem Sie Ihre Vorwürfe stichpunktartig konkretisieren (dieser Bericht sollte eine Länge haben, die etwa 4.000 bis 5.000 Zeichen nicht überschreitet – für die Älteren: etwa 3 Seiten DIN A 4 Schreibmaschine). Wichtig ist: Wir benötigen Dokumente und/oder die Adressen (und Telefonnummern) von Zeugen, die Ihre Aussagen belegen. Aussagen, die Sie nicht belegen können, werden von uns nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet (in dem Fall sind Sie selbst dann der einzige Zeuge), weil wir uns nicht der Gefahr von Prozessen wegen übler Nachrede und/oder um Schadenersatz aussetzen können und wollen. Bitte schauen Sie sich in den verschiedenen Rubriken die Falldarstellungen an, um zu sehen, wie wir einen Fall dokumentieren. Bitte, wann immer möglich, die Dokumente in elektronischer Form liefern. Sie erleichtern uns unsere Arbeit sehr, wenn Sie dabei folgende Konventionen einhalten: A 4- Seiten werden mit 125 dpi in Graustufen gescannt, der weiße Rand wird ‘weggeschnitten’ (sog. ‘Freistellen’ des Textteils), um die Files klein zu halten und Speicherplatz zu sparen. Danach wird das so gewonnene Bild (der Textteil) auf eine Breite von 560 Pixel verkleinert. Das so erhaltene Bild wird in niedriger Qualitätsstufe als jpg-File gespeichert (eine Seite A 4 darf also nicht mehr als max. 100 Kb Größe haben). Alle Dokument-Files im Beschwerdezentrum haben dieses Format. Wenn Sie viele Dokumente haben, brennen Sie bitte eine CD mit allen Files, die Sie uns dann zusenden. Wenn es wenige Dokumente sind, können Sie uns die Files als Anhang an eine Mail senden. Da es keine Gewähr dafür gibt, dass wir einen Fall auch bearbeiten (wir entscheiden dann nach Prüfung Ihres Berichts und der Unterlagen), können Sie, um sich unnötige Arbeit zu ersparen, zunächst auch die Dokumente per Post als Fotokopien schicken. Wenn Sie die technischen Möglichkeiten nicht haben, Dokumente in elektronischer Form zu liefern, können wir für den Fall, dass es zu einer Veröffentlichung kommt, die Digitalisierung für Sie übernehmen. Dafür fällt allerdings eine kleine zusätzliche Aufwandsentschädigung an (für jeden von uns publizierten Fall fällt übrigens eine Bearbeitungsgebühr an, siehe unten). Wenn bereits Urteile ergangen sind, müssen diese absatzweise kommentiert werden Sie müssen Urteile, die gegen Sie ergangen sind, Absatz für Absatz kommentieren, WENN Sie die Urteile für falsch halten, damit wir (und später der Leser) leicht erkennen können, wo Sie die Fehler in der Urteilsbegründung sehen. Zum Vergleich siehe http://www.justizirrtum.info/faelle/rammenau/kommentiertesurteil.htm Am einfachsten ist es, Sie schreiben das Urteil ab oder wandeln es via OCR (Texterkennung) in Text um und senden uns einen Textfile, der folgendermaßen aufgebaut ist: Ein Absatz aus dem Urteil *** Kommentar .... [Ihre Anmerkungen] Nächster Absatz aus dem Urteil **** Kommentar ..... [Ihre Anmerkungen zu diesem Absatz] Auf diese Weise können wir uns schnell einen Überblick verschaffen, was das Gericht festgestellt hat und welche Argumente Sie dagegen vorbringen. Sie können uns auch einfach die Fotokopie des Urteils senden und die Absätze durchnummerieren. Die Kopie des Urteils senden Sie uns per Fax oder per Post, die Kommentare zu den einzelnen Absätzen in einer Mail. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, muss aber der Text des Urteils ohnehin vorliegen ... Für jeden von uns bearbeiteten Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr an Die Redaktion arbeitet ehrenamtlich und erhält für die vielen Stunden Arbeit, die in einem Fall stecken (siehe oben), keine finanzielle Entschädigung. Wir erwarten allerdings von den Beschwerdeführern, dass Sie sich an unseren Unkosten beteiligen, wenn wir uns eines Falls redaktionell annehmen (Kosten für Telefon, Porto, Kopierkosten, Büromaterial, Computer, Internet etc.). Wichtig: Diese Gebühr ist kein Lohn für irgendeine Leistung, es können also aus der Zahlung der Gebühr keinerlei Forderungen gegen uns abgeleitet werden. Die Gebühr hat den Status einer Spende und ist nichts weiter als eine Beteiligung an unseren Fixkosten. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt € 50,- (selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie etwas mehr zu spenden bereit und in der Lage sind). Der dieser Artikel angefügte ‘Auftrag’ (pdf-File) muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben und uns mit Originalunterschrift per Post geschickt werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Aschenbach Chefredakteur Dr. Michael Aschenbach Redaktion Beschwerdezentrum Tel. +41.344350172 (ab 11.00 Uhr) Modified by DMA at Sun, Dec 25, 2005, 02:41:52 |
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