STIFTUNG WARENTEST: Die Ohnmacht der Geldgeber Missbrauch wirtschaftl. Macht


Gepostet von Mayer_Klaus ® , Oct 03,2005,14:21 Antwort verfassen      Forum
Wie die meisten anderen deutschen Bürger auch, bin ich durch meine Steuergelder einer der Geldgeber der Stiftung Warentest. Als solcher habe ich im Lauf der letzten Jahre zwei Petitionen betreffs gravierender Unstimmigkeiten in Tests der Stiftung Warentest beim Deutschen Bundestag eingereicht. Vor kurzem ist nun endlich auch das Ergebnis der zweiten Petition bei mir eingegangen. Allein diese zweite Petition hat gut zwei Jahre gedauert.

Erwartungsgemäß wurde meine Beschwerde zurückgewiesen. Das Antwortschreiben geht dabei auf die zwei Kernpunkte meiner Beschwerdeführung nicht konkret ein, sondern verliert sich wieder in allgemeinen Feststellungen, welch "neutrale und hochwertige Verbraucherinformation" die Stiftung Warentest doch bieten würde. Woher die das als Nichtfachleute wohl wissen wollen? Arme Uschi Glas! Die kämpft wohl wirklich auf verlorenem Posten.

Nichtsdestotrotz bedeutet die Zurückweisung meiner Petition aber doch wohl die Klärung von höchster Stelle aus, daß folgende Aussagen (meine zwei "Kernpunkte") Gültigkeit besitzen - zumindest fasse ich im Rahmen meiner Meinungsfreiheit das fehlende Einschreiten des Deutschen Bundestages so auf:

1. Es ist normal und gewollt, daß es nur eine einzige Stelle für Beschwerden über die Stiftung Warentest gibt (nämlich sie selbst), und daß ein Verbraucher nach einer arglosen Beschwerde wegen hieb- und stichfest nachweisbarer Unstimmigkeiten sofort von der Stiftung Warentest mit rechtlichen Schritten bedroht wird. Da dies so ist, ist eine Beschwerde über Fehler in Testberichten der Stiftung Warentest für den durchschnittlichen Verbraucher, der keinen Rechtsstreit oder langwierige Auseinandersetzungen führen möchte, faktisch nicht möglich. Also an alle Mitbürger: Finger weg von kritischen Briefen an die Stiftung Warentest!

2. Es ist normal und gewollt, daß bei der Stiftung Warentest beispielsweise Blumenerde von Bearbeitern getestet wird, die sonst Tests von Geräten elektromechanischer Art durchführen. Da dies so ist, darf doch sehr daran gezweifelt werden, ob man Aussagen der Stiftung Warentest irgendwie ernst nehmen kann.

Der Vollständigkeit halber sei hier noch angefügt, daß auch die früher von mir schon erwähnten und durch mich veranlaßten Verfahren erfolglos geblieben sind. So hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Verbraucherministeriums erstattet und zwar wegen des Verdachts der Untreue gegenüber dem Steuerzahler. Nach eigener Aussage des Ministeriums sollte ja doch eine Mittelkürzung für die Stiftung Warentest durch die dadurch bewirkte Einflußnahme verboten sein. Dies hinderte jedoch das Ministerium nicht daran, durch Erhöhung der Mittel (= negative Kürzung) im Jahr 2003 Einfluß zu nehmen und damit das Geld des Steuerzahlers für etwas nach eigener Ausage sehr Zweifelhaftes anzulegen. Natürlich wollte dieser Vorstellung weder der Staatsanwalt noch sein vorgesetzter Oberstaatsanwalt folgen, sodaß es zu einer Petition beim Abgeordnetenhaus von Berlin kam - natürlich auch ohne Erfolg.

--modified by Mayer_Klaus at Tue, Oct 04, 2005, 06:33:25



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