| Gepostet von Norbert Busse ® , Jul 09,2004,14:38 | Antwort verfassen | Forum | |||
Arm werden durch Internet-Auktionen ?
Noch nie war es so einfach, über das Internet Waren zu kaufen oder zu verkaufen. Man knüpft nette Kontakte und die ganzen Auktionen geben den Beteiligten einen kleinen Kick wie auf der Spielbank. Dass ahnungslose Internet-Verkäufer jeder Zeit von unseriösen Anwälten, selbsternannten Internet-Sheriffs und dubiosen Wettbewerbsvereinen per Suchmaschine aufgespürt und kostenpflichtig abgemahnt werden können, entzieht sich der Kenntnis der Meisten. Unbescholtene Bürger, die nur versuchen, in diesen maroden Zeiten, durch günstige Käufe und Verkäufe über die Runden zu kommen, hochmotivierte ICH-AG’ler, die den Verlockungen der Selbständigkeit nicht widerstehen können, sind eine leichte Beute für die Abmahnmafia.
Internetverkäufer laufen Gefahr, nicht reich, sondern bettelarm durch Internetauktionen zu werden. Skrupellose Anwälte, die angeblich zum Schutz eines Mandanten abmahnen, sei es wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums, das Angebot von Insolvenzware oder das fehlende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht fordern zugleich mit der Abmahnung eine Kostenrechung von bis zu 2000 Euro ein. Für den rechtlich unwissenden Internetanbieter bricht nach Erhalt eines solchen Schreibens die Welt zusammen. Dass es sich hierbei in den meisten Fällen um illegale und standeswidrige Massenabmahnungen, geduldet von den Rechtsanwaltskammern, handelt, wissen die Wenigsten. Viele Abgemahnte suchen ihrerseits einen Anwalt auf um diesem Dilemma zu entfliehen, was aber wiederum nur neue Kosten verursacht, denn in vielen Fällen kommt es zu einer telefonischen Einigung ( Schriftverkehr wird von der Abmahnmafia vermieden ), daß die Kostenrechnung des Abmahn-Anwaltes gesenkt und Ratenzahlungen vereinbart werden; und dies selbstverständlich zuzüglich der Gebühren für den eigenen Anwalt. Diese "außergerichtliche Einigung" eines tatsächlichen oder vermeintlichen Wettbewerbverstoßes füllt derzeit mal wieder die Kassen einer Heerschar von unseriösen Anwälten, die einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen.
Der Gesetzgeber zieht sich wie üblich aus der Verantwortung. Wir fordern deshalb, daß vor einer gebührenpflichtigen Abmahnung zuerst ein kostenfreier Hinweis auf das Bestehen eines Wettbewerbverstoßes erfolgen soll. Der fliegende Gerichtstand muß aufgehoben werden - der Abmahnende muß mit der Abmahnung zu erkennen geben, welches Gericht (örtliche Zustandigkeit) er ggf. anrufen wird, damit der Abgemahnte das Recht auf vorläufigen Rechtschutz wahrnehmen kann. Weiter fordern wir, daß Internetauktionshäuser in einfacher Form dem Anbieter die Möglichkeit schaffen, Waren gesetzeskonform anzubieten. Wir fordern die strikte Regulierung der Wettbewerbszentrale und den Entzug der Gemeinnützigkeit. Desweiteren fordern wir ein unverzügliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwälte, die der illegalen Masssenabmahnung verdächtig sind.
Related link: Homepage der IG Abmahnopfer
--modified by DPN at Sun, Jul 18, 2004, 16:35:59
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