Geschäftsbriefe per Email: VORSICHT ABMAHNFALLE !!
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Gepostet von: Redaktion ®

01/25/2007, 00:41:39

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Heise Online schreibt:
Geschäftsleute, die
Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit
Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen. Recht still und leise
hat das Gesetz
über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie
das Unternehmensregister vom 10. November 2006
(PDF-Datei)
zum Jahresanfang neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe
aufgestellt.



Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen
unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite
belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also
auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief
lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten
elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen,
da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.




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Modified by Redaktion at Thu, Jan 25, 2007, 00:41:50


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