VORSICHT vor 'Polizei-Basis-Gewerkschaft' (PBG) - nicht zu verwechseln mit der offiziellen GdP
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Gepostet von: Redaktion ®

01/03/2007, 13:46:22

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Eigenartig (oder auch nicht ...): Ein monatlicher Sicherheitsratgeber, der redaktionell von der Polizei-Basis-Gewerkschaft (PBG) betreut wird, wirbt mit Anzeigen für einen thailändischen Massagesalon! Direkt auf dem Titelblatt sind drei leicht bekleidete Frauen in eindeutiger Pose zu sehen, die für 'komplette Entspannung' werben. Eigenartig, denn das Thema der Broschüre 'Sicherheit Heute' beschäftigt sich mit 'Kindesmissbrauch und Sex-Tourismus'. In einer früheren Ausgabe ging es um das Thema 'Der sichere Schulweg'.

Eigenartig, denn die Broschüre wird auch an Schulen verteilt.

Die Polizei-Basis-Gewerkschaft ist eine Art Abspaltung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Gründer der PBG wurde 1994 aus dem Bundesvorstand der GdP ausgeschlossen.

Für das Beschwerdezentrum interessant ist, dass der Verlag sich bei der Acqusition von Werbung Methoden bedient, die uns nur allzu vertraut sind (siehe Wie Trickbetrüger zu verhindern versuchen, dass ihre Machenschaften bekannt werden und eine spezielle Homepage zum Anzeigen- und Adressbuchbetrug): Wer sich die Geschäftsbedingungen der Broschüre nicht sehr genau durchliest, hat nach Schaltung einer Anzeige gleich zwölf oder 18 gekauft, ohne es zu ahnen. Die GdP jedenfalls distanziert sich von der PBG und warnt eindringlich vor dieser 'Konkurrenz'. Auch Innenministerien und Landeskriminalämter bitten um Vorsicht.

Der Betreiber des Massage-Salons sagt, auch sei von dem Verlag, der die Broschüre der Polizei-Basis-Gewerkschaft vertreibt, getäuscht worden. Der Verlag hat ihn aufüber 5000 Euro Schadensersatz verklagt. Laut Klageschrift habe der Betreiber des Sex-Clubs einen 12-Monats-Vertrag abgeschlossen, pro Anzeige sollten 580 Euro bezahlt werden.

Der Landesvorsitzende der PBG, Polizeihauptkommissar Dieter Uekermann (Bochum), soll dazu gesagt haben, die PBG sei nicht Herausgeber der Monatszeitschrift, sondern liefere nur die redaktionellen Texte zu sicherheitsrelevanten Themen. Für die Anzeigen sei der Verlag verantwortlich, von dem sich die PBG trennen wolle.

So, so ...








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Modified by Redaktion at Wed, Jan 03, 2007, 13:52:50


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